COVID-19 (SARS-COV-2) Bedingungen
Für Reisen mit Start ab 1.1.2022 gilt die 2G Regel!
Für Reisen ab 1.1.2023 ist die unten ausgeführte 2G-Regel bis auf weiteres ausgesetzt –
und bleibt es auch hoffentlich!
Für Slow Alps Tourenprogramme mit Start ab 1.1.2022 gilt die 2G Regel für die Dauer der Reise. Von jedem teilnehmenden Gast und den eingesetzten Tourenführern ist dies zu erfüllen und nachzuweisen.
Falls Sie oder eine teilnehmende Person Ihrer Gruppe bei Reisebeginn keinen für die Reisedauer gültigen 2G Status nachweisen kann, ist Slow Alps berechtigt, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
Sie bestätigen mit Ihrer Buchung, dass Sie und Ihre Gruppenteilnehmer für die Dauer der gebuchten Reise den 2G Status erfüllen und während der gesamten Tour nachweisen können.
Mit der Buchung willigen Sie ein, dass Slow Alps den 2G Status von Ihnen und allen übrigen Gruppenteilnehmern bei Reisebeginn überprüft.
Da sich die Einreise- und lokalen Verhaltensregeln in den Alpenländern insbesondere jahreszeitlich zwischen Sommer- und Wintermonaten immer wieder ändern können, informieren Sie sich bitte auch selbst auf den entsprechenden behördlichen Internetseiten:
Deutschland: https://www.auswaertiges-amt.de
Österreich: https://www.sozialministerium.at
Italien: https://www.handelskammer.bz.it
Schweiz: https://www.bag.admin.ch
Frankreich: https://allemagneenfrance.diplo.de
In unserem Kennenlerngespräch können wir die dann aktuellen COVID-19 Anforderungen besprechen und gegebenenfalls auch von den strengen 2G-Regel abweichen.
Warum gibt es für mein Urlaubs- und Tourenprogramm bei Slow Alps die 2G Regel?
Die bisherigen Erfahrungen verbunden mit der Antizipation künftiger Verschärfungen aufgrund aktueller Entwicklungen machen diesen Schritt notwendig. Ansonsten sind die Ein- und Rückreise, die Nutzung von Unterkünften, Gastronomie, Bergbahnen und anderen Dienstleistungen in einem Ausmaß erschwert, dass eine Durchführung der Tourenverläufe nicht mehr möglich ist.
Was bedeutet 2G bei Slow Alps Urlaubsreisen?
Sie müssen für die Dauer der Reise ein mindestens bis zum Ende der Reise gültiges Impfzertifikat mit sich führen. Anerkannt wird ein gültiges Covid-Zertifikat, ein internationaler Impfpass oder Ihr Impfzertifikat mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen Corona.
Sollte Ihr 2G Status auf Basis einer Genesung erfolgen werden große Anforderung an die Gültigkeit gestellt. Der Nachweis für eine Genesung erfolgt auf Basis eines positiven PCR Tests und der Bestätigung durch das ausführende Labor oder eine Ärztin/einen Arzt. Der positive PCR Test darf dabei nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage alt sein.
Es ist auch ratsam, sich unabhängig von der Slow Alps 2G Regelung zu informieren, inwieweit Sie eventuell weiteren Einschränkungen im Land der Tour-Durchführung oder der An- und Abreise unterliegen. Für einige Länder kann nach wie vor ein Covid-Zertifikat der EU notwendig sein.
Wann muss ich meinen 2G Status nachweisen?
Ihr Nachweis wird von mir oder einem eingesetzten Tourenführer zu Beginn der ersten gemeinsamen Führungstour Ihres gebuchten Urlaubsprogramms überprüft. Sollten Sie nicht im Besitz eines solchen sein, ist die weitere Durchführung des Slow Alps Urlaubsprogramms nicht möglich! Die Stornokosten sind in diesem Fall von Ihnen zu tragen.
Kann ich ohne ein gültiges 2G Zertifikat eine Reise bei Slow Alps buchen?
Eine Buchung ist möglich, wenn Sie bestätigen, dass Sie zum geplanten Beginn und für die Dauer der gebuchten Reise den 2G Status erfüllen werden.
Ihr Impf-/Genesenen – Status zum Zeitpunkt der Buchung spielt dabei keine Rolle. Sie müssen jedoch dafür sorgen, dass Sie im Zeitraum der Reise-Durchführung den 2G Status haben und nachweisen können.
Was passiert, wenn während der Reise trotz 2G Status ein Test notwendig wird?
Wenn während des Urlaubsprogramms trotz 2G Nachweis eine Testung notwendig wird, kümmert sich Slow Alps um die Durchführung. Die Kosten hierfür sind selbst zu tragen.